Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Geltungsbereich
    Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber in Kenntnis dieser AGB's zu sein und erkennt diese ausdrücklich an und nimmt sie als Vertragsinhalt in Gänze an. Stillschweigen gilt jedenfalls als Zustimmung. Vertragsbedingungen oder sonstige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind unwirksam und sind daher für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausgeschlossen, außer sie sind schriftlich niedergelegt und von DK Eurotrans unterzeichnet.

  2. Abholung und Zustellung der Güter
    Die Güter werden im Rahmen des Beförderungsvertrages vom Transporteur abgeholt und zugestellt. Das Gut gilt, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird, als zugestellt, wenn es an der vorgesehenen Abladestelle der für die Abladung zuständigen Person zur Abladung bereitgestellt wird. Mit diesem Zeitpunkt endet, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist spätestens die Haftung des Transporteurs. Ist die Zustelladresse eine Wohnung oder eine Geschäftsräumlichkeit in einem Haus, so gilt die Zustellung mit der Bereitstellung des Transportgutes an der Haustüre als erledigt, es sei denn der Auftraggeber hat mit dem Transportunternehmer nachweislich eine andere Vereinbarung getroffen. Ist der Empfänger trotz Terminvereinbarung nicht anwesend oder verweigert er grundlos die Übernahme (mangels einer entsprechenden Vereinbarung) an der Haustüre so tritt ein Ablieferungshindernis ein und der Transporteur ist zur sofortigen Entladung auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers berechtigt. Vereinbarungen des Auftraggebers mit seinem Vertragspartner aus dem der Warensendung zu Grunde liegenden Vertrag haben für den Transporteur keine Wirkung.

     

  3. Stornierung des Beförderungsauftrages
    Bei Stornierung des Transportauftrages durch den Auftraggeber 24 Stunden vor dem geplanten Transportbeginn hat der Transporteur uneingeschränkten Anspruch auf die gesamte vereinbarte Vergütung, wenn die Stornierung vom Auftraggeber zu vertreten ist und der Transporteur dies nicht zu verantworten hat. Der Auftraggeber hat dem Transporteur darüber hinaus alle Auslagen und - im Falle des Verschuldens des Auftraggebers - alle Schäden zu ersetzen, die durch eine vom Auftraggeber zu vertretende Stornierung des Transportauftrages entstehen.

  4. Pflichten des Auftraggebers
    Der Auftraggeber ist dafür alleine verantwortlich, dass das Transportgut ordnungsgemäß und transportsicher verpackt ist.

    • Aufträge sind formlos gültig. Die Beweislast für den Inhalt sowie die richtige und vollständige Übermittlung trägt, wer sich darauf beruft.

    • Der Auftraggeber unterrichtet DK Eurotrans bei Auftragserteilung von allen wesentlichen, die Durchführung der Beförderung beeinflussenden Faktoren, wie z.B. über einzuhaltende Termine, Gewicht, Menge, Umfang, Werthaltigkeit der Güter sowie technische Anforderungen an das Fahrzeug und eventuell erforderlichem Zubehör oder Lademitteln bzw. Lademitteltausch.

    • Hinsichtlich der Werthaltigkeit der Güter verpflichtet sich der Auftraggeber Sendungswerte von über EURO 25.000,-- DK Eurotrans vorher anzumelden.

    • Der Auftraggeber hat insbesondere mitzuteilen, ob es sich bei der Sendung handelt um:

      • Gefahrgut

      • Briefe im Sinne des Postgesetzes (adressierte schriftliche Mitteilung)

      • Geld, Wertpapiere oder Kostbarkeiten, Kunstgegenstände, Wertzeichen und ähnliches

      • leicht verderbliche Güter

      • lebende Tiere und Pflanzen  

    • Soll gefährliches Gut befördert werden, so hat der Auftraggeber DK Eurotrans bei Auftragserteilung schriftlich oder in sonst lesbarer Form die genaue Art der Gefahr und, soweit erforderlich, zu ergreifende Vorsichtsmaßnahmen mitzuteilen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, hat er DK Eurotrans über die von seinem Gut ausgehende Gefahr allgemein zu unterrichten.

    • DK Eurotrans ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber gemachten Angaben nachzuprüfen oder zu ergänzen.

  5. Lade- und Ablieferfrist, Lieferfristen
    Lade- und Ablieferfristen sowie Lieferfristen sind - jedoch ausschließlich im Verhältnis zu Unternehmern - immer unverbindlich. Sollte die Be - oder Entladung oder die Ablieferung zu bestimmten Zeiten erfolgen müssen, ist dies mit dem Transporteur unter ausdrücklichem Hinweis darauf, dass eine verspätete Be- oder Entladung oder Ablieferung nicht akzeptiert wird, schriftlich nachweislich zu vereinbaren. Lediglich die Bekanntgabe bestimmter Be- oder Entladedaten oder Lieferfristen reicht dazu nicht aus.
    Wird eine vereinbarte Lade- oder Ablieferfrist überschritten oder der Beginn der Beförderung durch Umstände, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen (wobei Absender und Empfänger dem Auftraggeber zuzurechnen sind), verzögert, so hat der Auftraggeber den Stundensatz zu zahlen, der sich aus dem vereinbarten Beförderungsentgelt errechnet und darüber hinaus den dem Transporteur aus der Verzögerung erwachsenen Schaden (z. B. Leerfahrten, Stehzeiten etc.) vollständig zu ersetzen.

  6. Haftung
    DK Eurotrans haftet für Schäden, die zwischen der Übernahme und der Ablieferung der Sendung eingetreten sind nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bzgl. Haftung, Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Im grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb Europas gelten die Vorschriften der CMR.

  7. Lademittel
    Der Frachtführer haftet nicht für die ihm übergebenen Lademittel wie zum Beispiel Paletten. Der Transporteur ist jedenfalls nicht verpflichtet für die Rückführung ihm übergebener Lademittel zu sorgen. Übernimmt er die Rückführung von Lademitteln, so stehen ihm hier für Kosten zu, die zwischen ihm und dem Auftraggeber zu vereinbaren sind.

  8. Aufrechnung/ Zurückbehaltungsrecht
    Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche der DK Eurotrans aufzurechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen, es sei dem es handelt sich um Ansprüche, die rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer als berechtigt anerkannt wurden

  9. Schriftform
    Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

  10. Teilunwirksamkeit
    Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der Übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Sinn möglichst nahe kommt.